| Das
Gutachten wurde von zwei unabhängigen Experten erstellt und
legt sehr ausführlich dar, dass das Gefahrenpotential von THC-haltigen
Cannabisprodukten im Vergleich zur Volksdroge Alkohol als minder
einzustufen ist.
Jz.
- 713 Js 16817/90 StA Lübeck -
- 2 Ns (Kl. 167/90) -
Alkohol und
Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich
evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen
der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen
nur auf das Verhältnis des Genusses von Alkohol und Cannabisprodukten.
Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis
von Cannabisprodukten zum Nikotin.
Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden
Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die
Kammer angeschlossen hat. Die Kammer hat die Sachverständigen
Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.
Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit
15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen
Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch
fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet.
Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten
(Holstein-Klinik in Lübeck). Dort befinden sich überwiegend
alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige
Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche
Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich
auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen
Tätigkeit. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist
Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für
klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für
Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck
und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen
von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt. Er hat
im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in
Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen
Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten
und dabei die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem
Gebiet analysiert und aufgearbeitet.
Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter
Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher
Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten
im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend
zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten
zu folgenden Feststellungen gekommen:
Die körperlichen Auswirkungen übermässigen Alkoholkonsums
erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese
schwer schädigen oder sogar zerstören, während
Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen
herbeiführen.
Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen
schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während
bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen
beobachtet werden.
übermässiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden
bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden
psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit
einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet
werden muss.
In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden,
speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die sich
mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen,
während es weder eine spezielle Therapie für Cannabiskonsumenten
noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die
sich um Cannabiskonsumenten kümmern.
In der Bundesrepublik einschliesslich der neuen Bundesländer
wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt,
während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der
Tod einer Person auf übermässigen Konsum von Haschisch
zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für
Haschisch.
Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund des Alkoholkonsums werden
in der Bundesrepublik auf jährlich 50 Milliarden DM geschätzt,
während bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen nicht
existieren.
Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
(Arbeitsunfälle, Kündigungen, Krankheitsfälle,
Einstellungen von Suchtberatern), während bei Cannabisprodukten
entsprechende Beobachtungen und Schätzungen nicht existieren.
Der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang
mit Alkohol stehen, wird in der Bundesrepublik auf 5O % geschätzt
und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit
Personenschäden auf gut 30.000 pro Jahr, während bei
Cannabisprodukten auf keine entsprechenden Beobachtungen oder
Schätzungen zurückge-
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes
aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum mehr als 140.000
Tatverdächtige (knapp 10 % aller Tatverdächtigen) registriert,
die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung
unter Alkoholeinfluss standen. Im Bereich der Gewaltdelikte (z.B.
Totschlag, Vergewaltigung, Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdächtigen
unter Alkoholeinfluss über 36 %, während bei Cannabisprodukten
entsprechende statistische Erhebungen nicht durchgeführt
werden.
Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:
Wirkungsweisen des Alkohols:
Gesellschaftliche Auswirkungen
a.) Anzahl der Alkoholabhängigen
Die Anzahl der Alkoholabhängigen wird in der Bundesrepublik
bei einer Geschlechterrelation von 1 (weiblich) zu 2 (männlich)
auf 2,5 Millionen geschätzt.
b.)
Wirtschaftliche Folgekosten
Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkoholkonsums werden
mit ca. 50 Mrd DM angegeben (vgl. H.H. Kornhuber, in Sonderdruck
"Deutsches Ärzteblatt" - ärztliche Mitteilungen,
Heft 19 Seite 1347 bis 1362 vom 12. Mai 1988, im Sonderdruck Seite
2).
c.) Auswirkungen
auf dem Arbeitsplatz
25 % aller Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik sind auf
Alkohol zurückzuführen. Bei jeder 6. Kündigung
geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank
als andere Mitarbeiter. In über 800 Betrieben und Behörden
werden schon Suchtberater eingesetzt (vgl. Jahrbuch der Sucht
1991, Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Seite 29).
d.)
Auswirkungen im Strassenverkehr
Unter Berücksichtigung von Dunkelzifferrelationen wird der
Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit
Alkohol stehen, auf 5O % geschätzt (vgl. Stephan in Jahrbuch
der Sucht 1991, a.a.O., Seite 106, 107). Die Zahl der Verkehrsunfälle
unter Alkoholeinfluss mit Personenschaden wird auf gut 30.000
pro Jahr geschätzt.
e.)
Alkoholtote
Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland einschliesslich
der neün Bundesländer mit ca. 40.000 jährlich angegeben.
f.)
Auswirkungen auf strafbare Handlungen
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes
aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum 141.180 Tatverdächtige
(= 9,8 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem
Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss
standen (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes
1990, Seite 85). Die Wirkung des Alkohols, die Gewaltbereitschaft
zu erhöhen, wird besonders deutlich, wenn der Anteil der
Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss in bestimmten von Gewalt
geprägten Deliktsgruppen untersucht wird. So betrug der Anteil
der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss bei "Widerstand
gegen die Staatsgewalt" 63,3 %. Bei anderen Gewaltdelikten
ergeben sich folgende Zahlen:
Totschlag:
47,4 %
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 41,4 %
Vergewaltigung: 36,6 %
Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen: 50 %
gefährliche und schwere Körperverletzung: 33,9 %
Mord: 29,1 %
Sexualmord: 46,7 %
vorsätzliche Brandstiftung: 29,1 %
sexuelle Nötigung: 28 %
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