Holland:
5 Cannabispflanzen zu Hause sind legal
Den Bosch (NL) Ein Berufungsgericht urteilt, dass der Besitz von
fünf Cannabispflanzen nicht strafrechtlich verfolgt werden
soll
Menschen mit
fünf Cannabispflanzen in ihrer Wohnung werden nicht strafrechtlich
verfolgt, unabhängig davon wie viel Cannabis die Pflanzen
produzieren. Das entschied ein Berufungsgericht in Den Bosch.
Die Polizei hat seit Jahren eine Praxis beibehalten, bei der fünf
Pflanzen nicht als Vergehen betrachtet werden, weil sie als Zierpflanzen
oder für den persönlichen Konsum von Cannabis und nicht
für den kommerziellen Anbau betrachtet werden können.
Der Staatsanwalt betrachtete diese Kriterien in diesem Fall für
nicht relevant, weil in der Wohnung der Angeklagten, ein Paar
aus Uden, 6712 Gramm Cannabis gefunden wurden.
Die Praxis
der Tolerierung, die durch Rechtsprechung und staatsanwaltliche
Weisungen entstanden ist, legt zudem fest, dass jemand nicht mehr
als 30 Gramm Cannabis zu Hause haben darf, sowie die Grenze von
fünf Pflanzen. Nach dem Berufungsgericht werde allerdings
nirgendwo festgelegt, dass es eine Grenze hinsichtlich des Umfangs
der Ernte von den fünf tolerierten Cannabispflanzen gibt.
Ein Bürger könne daher darauf vertrauen, dass der Besitz
von fünf Pflanzen nicht zu einem Strafverfahren führt.
Dies hatte bereits ein niedrigeres Gericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft
legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und forderte erneut
eine Geldstrafe von 350 EUR (etwa 490 US-Dollar), sie wollte jedoch
primär eine Klärung der Frage herbeiführen, wie
die Praxis der Tolerierung in zukünftigen Fällen interpretiert
werden sollte. Die Staatsanwaltschaft erwägt nun, das Urteil
des Berufungsgerichts beim Obersten Gerichtshof anzufechten.
Regulierung
von Cannabis in Holland und Europa
Einleitung
Am. 27. Juni
2000 nahm die Zweite Kammer der Niederländischen Generalstaaten
einen Antrag an, in dem die Regierung aufgefordert wurde eine
Cannabisanbauregelung anzuordnen in Einklang mit dem schon für
den Verkauf üblichen Opportunitätsprinzip. Ziel dieses
Antrags war die Entkriminalisierung der Produktion und Anlieferung
für die Coffeeshops, die schon seit 20 Jahren bestehenden
offiziösen Verkaufstellen. Die niederländische Regierung
erwiderte dass sie nicht bereit war den Antrag zu erledigen, unter
anderen aufgrund der internationalen politischen Verhältnisse.
Zugleich versprach die Regierung aber um in verschiedenen europäischen
Gremien das Cannabisthema zur Diskussion zu stellen. So findet
Anfang 2001 eine Beratung statt der Gesundheitsminister aus der
BRD, Schweiz und Holland hinsichtlich Gesundheitsaspekte. Der
niederländische Justizminister plant für Herbst 2001
eine Tagung für Städte aus EU Mitgliedländern.
Die Stichting
Drugsbeleid (SDB) (1) möchte fördern dass diese Tagungen
konkrete Schritte für eine Cannabisregulierung herbei bringen.
Die heutige
Lage in Holland
Seit mehr
als 20 Jahren wird in Holland Marihuana (Wiet) und Hashisch von
Coffeeshops verkauft. Obwohl dieser Verkauf wegen UN Verträge
nicht legal ist, findet keine Strafverfolgung statt wenn bestimmte
Bedingungen erfüllt werden (Opportunitätsprinzip).
Diese Politik basiert sich auf dem Unterschied in Gesundheitsschaden
zwischen Cannabis ("weiche" Drogen) und z.B. Heroïn
oder Kokaïn ("harte" Drogen). Sie führt zu
Markttrennung zugunsten der öffentichen Gesundheit, zu Dekriminalisierung
der Verbraucher, zu einem verbesserten sozialen Aufsicht und ebenso
zu weniger Kriminalität im Verkaufsbereich und damit zu einer
Verringerung der illegalen Geldwirtschaft.
Diese Praxis
hat nicht geführt zu einem höheren Konsum in Holland
im Vergleich mit dem Ausland. Auf einer Bevölkerung von 15.8
Mio Einwohner gibt es rd. 325.000 regelmässige Cannabiskonsumenten.
Es gibt rd. 1.000 Coffeshops wovon 300 in Amsterdam.
Vordertür
und Hintertür
Die Anwendung
des Opportunitätsprinzips beschränkt sich noch immer
nur auf dem Verkauf (der "Vordertür").
Für Anbau, Bearbeitung, Bevorratung und Einkauf (der "Hintertür")
bleibt die Strafverfolgung gehandhabt.
Dieser Umstand
nennt man das "Hintertürproblem". Keiner ist damit
glücklich. Die Politiker und ihre Mitarbeiter nicht wegen
der Inkonsistenz. Polizei und Justiz nicht wegen Unklarheit hinsichtlich
der Strafverfolgungspriorität. Die Inhaber der Coffeeshops
nicht weil sie mit Zulieferungskriminalität konfrontiert
werden können. Auch die Bevölkerung hat damit zu tun:
die Anbau findet zum Teil in Wohnhäusern statt was Ueberlast
und Feuergefahr hervorruft. Das Hintertürproblem erschwert
auch die Qualitätsüberwachung (THC Gehalt und Zufüge).
Operation
Hintertür
In 1998 entwickelte
die SDB, zusammen mit Experten aus Kreisen von Kommunalverwaltungen,
Justiz und Polizei, einen Vorschlag für die Regulierung von
Anbau und Belieferung.
Der Vorschlag wurde von der SDB herausgegeben als Notiz mit dem
Titel "Coffeeshops uit de schaduw" (Coffeeshops aus
dem Schatten heraus). Die Introduktion dieser Notiz fand statt
während einer vom VNG (Verein niederländischer Gemeinden)
am 20. Juni 1998 organisierten Tagung. Vorgeschlagen wurde das
für Cannabisverkauf hantierte Opportunitätsprinzip auch
für Anbau und Belieferung anzuwenden und zwar derartig dass
ein geschlossenes System erreicht wird: tolerierte Gärtnereien
sollten nur tolerierte Coffeeshops beliefern und tolerierte Coffeeshops
sollten nur von tolerierten Gärtnereien beliefert werden.
Wenn die Hintertür
aus dem Schatten der Kriminalität hinaus geholt wird bekommt
die Gesellschaft die ganze Kette des einheimischen Cannabismarktes
im Griff. Uebrigbleibende nicht tolerierte Geschäftmässige
Produktion und Verkauf sterben aus bzw. können effektiver
bekämpft werden.
Für Export
und Import ist das gleiche zu erwarten. Holland wird weniger attraktiv
für den internationalen Cannabishandel. Auch wird eine effektive
Qualitätsüberwachung ermöglicht. Zuletzt bekommen
die Behörden zusätzliche Steuereinkommen, geschätzt
auf EU 30 Mio pro Jahr.
Kontrolle
Die heutzutage
von den holländischen Coffeeshops verkauften Cannabisprodukte
sind Mari-huana (rd 80%) und Haschisch (rd 20%). Marihuana ist
praktisch immer in Holland angebaut (Nederwiet) und Haschisch
ist meistens importiert, grundsätzlich wegen der Kostpreis.
Es ist aber technisch möglich auch Haschisch aus holländischem
Cannabis anzufertigen, z.B. mit einer Pollinator. Marihuana und
Haschisch werden praktisch immer in kleinen Kunststoffbeuteln
verkauft. Diese enthalten z.B. 0.5, 1 oder 2 g. Das Assortiment
umfasst meistens rd 5 Marihuana- und 5 Haschisch Qualitäten.
Cannabis wird Beetweise angebaut. Das Beet wird Chargeweise gepflanzt
(meistens mittels Stecklingen) und auch Chargeweise geerntet.
Nach einer Trocknungsvorgang und eventueller Haschischanfertigung
wird das Fertigprodukt in die Beutelchen verpackt und ist fertig
für den Verkauf. Aus 50 Cannabispflanzen ergibt sich so 750-1000
g Marihuana. Laut unserem Vorschlag bekommt jede tolerierte Gärtnerei
ihre eigene Gärtnereikode und auch jede Charge ihre eigene
Chargekode. Beim Verpacken werden Menge, Gärtnereikode und
Chargekode auf das Beutelchen als Streifenkode (Barkode) abgedruckt.
Beim Verkauf
werden die Beutelchen elektronisch abgelesen, wie das schon für
viele Produkten überhaupt üblich ist.
Aus dem Einkaufs-,
Verkaufs- und Vorratsadministration ergeben sich die produzierten,
eingekauften, gelagerten und verkauften Mengen, spezifiziert nach
Gärtnereikode und Charge-kode. Diese Daten werden von den
Gärtnereien und Coffeeshops elektronisch zugeleitet an einer
von der Regierung gegründeten Behörde. Diese Cannabisbehörde
administriert das ganze System von Anbau, Transport, Vorrat und
Verkauf mittels Elektronische Daten Verarbeitung und kontrolliert
dabei ob das System tatsächtlich geschlossen ist. Die Behörde
verfügt auch über eine Inspektionsdienststelle. Diese
besucht die Gärtnereien (ins Besondere wenn geerntet wird)
und auch (Stichsprobeweise) die Coffeeshops.
Die Behörde
kann auch Inspektionsverantwortlichkeit haben für Qualitätsaspekte
wie maximaler THC-Gehalt, Anwesenheit gesundheitsschädlicher
Zufüge, Arbeits-, Sicherheits- und Umweltverhältnisse
bei Anbau, Verarbeitung und Vorratshaltung, Herkunft der Stecklinge
und evt. Assortiments- und Qualitätsentwickelung.
Das geschlossene
System kann sowohl in kleineren Gebietsteilen ( Gemeinde oder
Regionen) als auch auf Nationalebene angewendet werden.
Anklang
bei Gemeinden
Der Regulierungsvorschlag
der SDB wurde von vielen Gemeinden mit Interesse und Begeisterung
begrüsst und war eine Anregung um konkrete Pläne zu
entwickeln. Die Stadtverwaltung von Tilburg publizierte 1999 als
Erste eine detaillierte Ausarbeitung einer Hintertürregelung
für das eigene Gemeindegebiet und bat die Regierung (umsonst)
um Genehmigung zum experimentieren.
Die DSB hatte die Regierung um eine Reaktion auf dem Vorschlag
gebeten aber wurde nach den Gemeinden verwiesen.
Inzwischen
wurden immer mehr Stadtverwaltungen interessiert um selbst oder
regional Experimente zu organisieren. Wenn sie ihre Pläne
den örtlichen Justizautoritäten anboten verweigerten
diese aber ihre notwendige Mitwirkung weil ihnen dass vom Justizminister
verboten wurde.
Sommer 2000
hatten schon 59 Gemeinden eine von der SDB organisierte Bitte
für Regulierung an die Regierung unterschrieben (2).
Weiter hat
die SDB seit 1998 über das Hintertürproblem regelmässig
mit verschiedenen Parlamentsfraktionen Rücksprache gehalten.
Es wurde allmählich
klar dass eine parlamentarische Aussprache notwendig war. Die
Fraktion der sozialdemokratischen Regierungspartei PvdA stellte
einen Antrag für eine Hintertürregulierung, der am 27.
Juni 2000 mit einer Stimme Mehrheit angenommen wurde.
Weitere
Fortsetzung
Die Regierung
erwiderte am 15. September dass sie nicht bereit war den Antrag
zu erledigen und zwar weil die Regulierung ungenügend effektiv
und betriebssicher sein würde, und zu unerwünschten
internationalen Reaktionen führen würde. Die Regierung
versproch aber in internationalen Gremien die Frage zur Diskussion
zu stellen wie das Cannabisverbot laut UN Verträge sich verhält
mit dem europäischen Alltagspraxis. Dass war ein Wunsch der
grossen Majorität des Parlamentes.
In diesem Lichte muss man auch die geplante Tagung mit europäischen
Städten in Herbst 2001 sehen.
Es ist von
grosser Bedeutung das diese internationalen Beratungen keine freibleibende
Angelegenheiten werden aber zu konkreten Massnahmen führen.
Man kann sich z.B. eindenken dass Experimente in Holland auch
als europäische Experimente betrachtet werden.
Die SDB steht
gerne zu Verfügung um solche Entwickelungen zu unterstützen.
Entwickelungen
in der Schweiz
Mai 1999 erschien
in der Schweiz der Cannabisbericht der Eidgenössische Kommission
für Drogenfragen-EKDF. In diesem Bericht wurde vorgeschlagen
für die Schweiz eine einheitliche Regulierung für Cannabis
einzuführen. Das sollte unter Anwendung des Opportunitätsprinzipes
stattfinden weil Legalisierung nicht kompatibel sei mit den UN
Verträgen. Die Regulierung sollte Anbau, Bearbeitung, Distribution
und Verkauf umfassen.
Der Bundesrat ermächtigte das Eidgenössische Departement
des Innern ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Betäubungmittelgesetzes
sowie der Hanfverordnungen zu eröffnen. Die Ergebnisse dieses
Vernehmlassungsverfahrens wurden September 2000 veröffentlicht.
Von den 26 Kantonen befürworteten 21 die EKDF Empfehlungen
, 6 waren dagegen. Eine parlamentarische Behandlung dieser Angelegenheit
ist für 2001 vorgesehen.
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